Anwaltskanzlei in Thun

Advokatur / Anwaltskanzlei

Als erfahrene Rechtsanwältinnen ist uns die verantwortungsvolle Wahrung Ihrer Interessen oberstes Gebot. Im Rahmen der individuellen Rechtsberatung klären wir Sie über die Rechtslage auf und informieren Sie über die möglichen Schritte mitsamt den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach pragmatischen und zufriedenstellenden Lösungen.

Wir sind bestrebt, Streitigkeiten möglichst gütlich und kostengünstig beizulegen.

Lässt sich eine Rechtstreitigkeit nicht aussergerichtlich regeln, vertreten wir Sie mit Ihren Anliegen vor Gericht und Behörden.

Wir sind überwiegend im Zivilrecht, Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie im Opferhilferecht tätig. Zudem übernehmen wir Prozessbeistandschaften für Kinder in Zivil- und Strafverfahren.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte und Fachkompetenzen finden Sie im Profil jeder Anwältin.

Zivilrecht

Das Zivilrecht beziehungsweise das Privatrecht kommt dort unter anderem ins Spiel, wo sich die Interessen verschiedener Privatpersonen gegenüberstehen. Unsere zwei Schwerpunkte im Zivilrecht liegen im Familienrecht (Eherecht, insbesondere Trennungen und Scheidungen, aber auch Kindesunterhalt und Kindesschutzverfahren) und im Mietrecht (Wohn- und Geschäftsraummiete). Wir beraten Sie auch im übrigen Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Kaufrecht, etc.).

Strafrecht und Jugendstrafrecht

Verteidigungen:

Im Rahmen von Strafverfahren und Jugendstrafverfahren übernehmen wir Ihre Verteidigung und wahren Ihre Interessen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Wir vertreten Sie kompetent in Strafverfahren für Erwachsene. Aufgrund langjähriger Erfahrung sind wir auch mit den besonderen Anforderungen an die Verteidigung in Jugendstrafverfahren vertraut.

Wir übernehmen sowohl private Verteidigungen als auch Pflichtverteidigungen.

Opfervertretungen:

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, klären wir Sie über Ihre Möglichkeiten auf. Als Opfer können Sie im Strafprozess die Bestrafung des Täters und adhäsionsweise gegebenenfalls Schadenersatz und Genugtuung verlangen. Wir begleiten Sie durch das Strafverfahren und vertreten Ihre Interessen vor der Strafverfolgungsbehörde und vor Gericht.

Opferhilferecht

Wir vertreten Sie auch gegenüber der Behörde in Opferhilfeverfahren. Wir prüfen für Sie Ihren möglichen Anspruch auf Opferhilfe. Opferhilfe kann beanspruchen, wer durch eine Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden ist. Die Opferhilfe steht auch Angehörigen offen.

Weitere Rechtsgebiete

Ergeben sich weitere Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten wie Steuerrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Inkassoverfahren), Sozialversicherungsrecht, Sozialhilferecht, beraten wir Sie nach Möglichkeit oder verweisen Sie an Experten.