Anwaltskanzlei in Thun

Mediation

Was ist eine Mediation?

Mediation ist eine Alternative zum gerichtlichen Verfahren und bedeutet Vermittlung in Konflikten. Es ist ein freiwilliges, nicht öffentliches Verfahren, in dem vorzugsweise eine speziell ausgebildete Drittperson ohne Entscheidkompetenz (Mediatorin bzw. Mediator) die Parteien darin unterstützt, selbst eine gütliche Lösung für ihre Konflikte zu erarbeiten. Die Verantwortung für die Konfliktlösung liegt bei den Parteien selber. Zentral ist dabei nicht die Frage nach Recht oder Unrecht bzw. Gewinnen oder Verlieren, sondern die Suche nach einer optimalen Lösung für alle Beteiligten unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen. Der Mediator fördert dabei gezielt die Kommunikation, die Kooperation sowie das gegenseitige Verständnis zwischen den Konfliktbeteiligten. Ziel ist eine gemeinsame Vereinbarung, die den Bedürfnissen und Interessen aller Beteiligten entspricht.

Wann und wo ist Mediation sinnvoll?

Mediation kann dann als Lösungsweg gewählt werden, wenn ein Konflikt festgefahren ist und kein rechtliches Verfahren eingeleitet werden soll. Die Parteien stehen in einer Beziehung zueinander, die sie in Zukunft aufrechterhalten wollen oder müssen. Beide sind an einer Win-Win-Situation interessiert und bringen die Bereitschaft mit, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Was sind die Vorteile einer Mediation?

Die Parteien spielen eine aktive Rolle bei der Bearbeitung ihres Konflikts. Die Lösungen sind zukunftsgerichtet, umfassend und für beide Parteien befriedigend; es gibt weder Verlierer noch Gewinner. Die Beziehungen zwischen den Beteiligten können erhalten und weiterentwickelt werden.

Welche Regeln gelten in der Mediation?

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Vertraulichkeit: Die Beteiligten und die Mediationsperson verpflichten sich zu Stillschweigen über den Inhalt der Gespräche
  • Offenheit: wichtige Informationen sollen offengelegt werden
  • Selbstbestimmung: Die Mediationsperson hat keine Entscheidkompetenz in der Sache
  • Verletzungen vermeiden: Unterbrechungen, Beschimpfungen etc. sind hinderlich für den Prozess
  • Neutralität des Mediators: Die Mediationsperson darf keine eigenen Interessen im Fall haben und keine Partei bevorzugen. Er verpflichtet sich in einem allfälligen Prozess nicht auszusagen, und keine Beteiligten als Anwalt zu vertreten
  • Freiwilligkeit: Ein Abbruch der Verhandlungen ist jederzeit möglich, wenn eine Partei (inkl. Mediator) keinen Sinn mehr in der Fortsetzung erkennen kann