Honorar
In erster Linie bestimmt sich die Höhe des Honorars nach der Vereinbarung zwischen Anwalt und Klient. Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarungen verrechnen wir für beratende Tätigkeit ein Grundhonorar von CHF 250.00 pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.
Sofern keine solche Honorarvereinbarung abgeschlossen wird, bestimmt sich das Honorar nach Massgabe der kantonalen Parteikostenverordnung (PKV). Dabei bemisst sich das Honorar innerhalb des Rahmens der Parteikostenverordnung nach dem gebotenen Aufwand, der Bedeutung der Streitsache sowie der Schwierigkeit des Prozesses.
Der Anwalt ist grundsätzlich gehalten, vom Klienten einen Vorschuss zu verlangen, welcher die voraussichtlichen Kosten seiner Tätigkeit deckt.
Unentgeltliche Rechtspflege/amtliche Verteidigung
Wer nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, die Kosten eines Gerichtsverfahrens selbst zu tragen, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege und Beiordnung eines amtlichen Anwalts, sofern eine weitere Voraussetzung gegeben ist:
- In einem Zivilprozess ist erforderlich, dass das Verfahren nicht aussichtlos erscheint.
- In Strafsachen ist die Beiordnung einer amtlichen Verteidigung geboten, wenn es sich nicht um einen Bagatellfall handelt und der Straffall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Schwierigkeiten bietet, denen die beschuldigte Person allein nicht gewachsen wäre.
Unentgeltliche Rechtspflege bedeutet, dass der Kanton die Verfahrens- und Anwaltskosten vorläufig übernimmt und diese vorschiesst. Der die Prozessvertretung übernehmende Rechtsanwalt arbeitet zum reduzierten Tarif zu dem ihm grundsätzlich zustehenden Honorar. Der Anwalt darf zudem keinen Kostenvorschuss verlangen. Sollte die Person, welcher die unentgeltliche Rechtspflege oder die amtliche Verteidigung bewilligt wurde, innert 10 Jahren zu «hinreichendem Einkommen oder Vermögen gelangen», hat sie die vom Kanton vorgeschossenen Kosten zurückzuerstatten und dem Anwalt die Differenz zum vollen Anwaltshonorar nachzuzahlen.
Wir klären gerne für Sie ab, ob die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege beziehungsweise der amtlichen Verteidigung in Ihrem Fall erfüllt sind und stellen danach bei der zuständigen Behörde ein entsprechendes Gesuch.
Was kostet eine Mediation, wie lange dauert sie?
Die Kosten der Mediation und die Aufteilung der Kosten werden im Voraus ausgehandelt. Der Stundenansatz liegt bei CHF 250.-/h zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer. Üblicherweise werden die Kosten von beiden Parteien je zur Hälfte getragen. Abweichungen sind in gegenseitiger Absprache jedoch möglich. Die Dauer hängt von der Komplexität des Falles und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien ab. Die Mehrzahl der Mediationen dauert zwischen 2 und 5 Sitzungen, welche je maximal 2 Stunden dauern.